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FÖRDERMITTEL

Entsprechend der aktuellen Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst (letzte Änderung vom 28.12.2021) sind die Anträge für die Projektförderung bis zum 15.10. des Vorjahres einzureichen.

Im Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008 werden grundlegende Aussagen zum Bibliothekswesen und zu den Aufgaben, Funktionen und der Förderung der Bibliotheken in Thüringen gemacht.

Die wichtigste Fördermaßnahme des Freistaats Thüringen auf Basis des ThürBibRG  im Bereich des öffentlichen Bibliothekswesens stellt die Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen dar.

Ein wesentliches Ziel ist es, den Erhalt eines möglichst flächendeckenden Bibliotheksnetzes der bibliothekarischen Versorgung zu sichern, weiter zu entwickeln sowie die Kooperation der Öffentlichen Bibliotheken untereinander zu fördern, zu vertiefen und sie elektronisch zu vernetzen.

Dieser Aufgabe sieht sich auch der Freistaat Thüringen verpflichtet. Nach Artikel 7 ThürBibRG fördert das Land Thüringen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel  nach den vom zuständigen Ministerium erlassenen Richtlinien und unter Brücksichtigung der durch ein Qualitätsmanagementsystem sichergestellten Umsetzung der Maßgaben des aktuellen Bibliotheksentwicklungsplans.

Die Vergabe der Fördermittel an die Bibliotheken erfolgt, nach Prüfung und Bewertung durch den Projektbeirat, von der  Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken unter Berücksichtigung der aktuellen Standards.

Insbesondere betrifft dies folgende Schwerpunkte:

  1. Fördermittel für strukturfördernde Maßnahmen (Mittelpunktbibliotheken)
    • Vergabekriterien: Beteiligung des Kreises, Kreisarbeit, Einwohnerzahl des Kreises/der kreisf. Stadt

  2. Bibliotheken für die Zukunft (zur Zeit nicht aktiv)
    • Weiterentwicklung der Öffentlichen Bibliotheken auf der Basis des aktuellen Bibliotheksentwicklungsplans
    • Vergabekriterien: Projektidee, Größe der Kommune, Kooperationen
    • Besonders förderwürdige Projekte:
      • digitale (technische) Ausstattung
      • Nachhaltigkeit
      • gesellschaftliche und politische Herausforderungen

  3. Umsetzung der Netzwerkbildung in der Kommune und Region (max. Fördersumme 2.000 €)
    • Vergabekriterien: Schriftliche Kooperationsverträge
    • Besonders förderwürdige Projekte (ausschließlich Förderung der entspr. Medien):
      • Angebote zur Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten
        • Antolin
        • gezielter Bestandsaufbau
      • Angebote zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
        • Leichte Sprache - niederschwellige Medienangebote
        • Lesestart - frühkindliche Leseförderung
        • gezielter Bestandsaufbau
      • Angebote für Lebenssituationen und Zielgruppen
        • Generation Gold
        • Dialog der Generationen
        • Interkulturelle Medienangebote
        • Inklusion
        • Demokratie leben
      • Angebote für Profilbildung der Bibliothek
        • Familie und Erziehung
        • Beruf und Arbeit
        • Reise und Freizeit
        • Trendthema: Nachhaltigkeit

  4.  In Bibliotheken trifft Nachhaltigkeit die Vielfalt der Welt (Ausschreibung ab April 2024)
    • Kriterien Projektidee, Größe der Kommune
    • Besonders förderwürdige Projekte:
      • Veranstaltungen und Medien zum Thema Integration und Nachhaltigkeit

Nicht von der BIbliothek selbst zu beantragen:

  1. Qualitätsmanagement
  2. Thüringer Onlinebibliothek ThueBIBnet
  3. Aktionswoche "Treffpunkt/Netzwerk Bibliothek - Thüringen liest"
    • Förderung von Werbung und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Sparkassenkulturstiftung, dem dbv und dem Literaturrat Thüringen
  4. Weiterbildung im Rahmen des Thüringer Bibliothekstages
    • Förderantrag des dbv-Landesverbandes Thüringen

AKTUELLES

DOWNLOADS

ANBest-Gk (All­gemeine Neben­be­stimmungen Gebiets­körper­schaften)